Der Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft gründet auf einem gesunden Misstrauen gegen die Planungskompetenz des Staates. Wo immer er Betriebe lenkt, drohen betriebswirtschaftliche Erfolgskriterien gegenüber politischen Zielsetzungen in den Hintergrund zu treten. Ineffizienz und Marktverzerrung sind die Folgen. Er soll daher unternehmerische Aktivitäten möglichst unterlassen. Dies heißt jedoch nicht, dass der Staat wirtschaftspolitische Abstinenz zu üben hätte. Er steht vielmehr in der Verantwortung für funktionierende Wirtschaftsprozesse, und seine Rolle erschöpft sich nicht in Moderation, Anstößen und Unterstützung in Krisensituationen. So gilt zumindest nach deutschem Verständnis als seine Kernaufgabe auf diesem Gebiet, überhaupt erst die Rahmenbedingungen für eine möglichst ungestörte Entfaltung der Marktkräfte zu setzen. Dafür hat sich der Begriff Ordnungspolitik durchgesetzt.
Ordnungspolitik stößt mit ihrem Instrumentarium jedoch an ihre Grenzen, sobald sie es mit einer Marktstruktur zu tun hat, die nicht dem Idealtyp - zahlreiche Anbieter, die zahlreichen Nachfragern gegenüberstehen – entspricht. Ein solcher a-typischer Markt ist jener für Verteidigungsgüter. Er ist national fragmentiert, und in diesen nationalen Märkten tritt jeweils der Staat als Nachfragemonopolist auf. Auf der Anbieterseite liegt in Deutschland, anders als in manch anderem EU-Partnerstaat, die unternehmerische Verantwortung zwar in privater Hand. Der Wettbewerb ist gleichwohl eingeschränkt. Manche Unternehmen der mittelständisch geprägten Branche sind mit ihren Technologien nationale Quasi-Monopolisten, die von Systemhäusern in Vorhaben eingebunden werden. Die Zahl der bei Ausschreibungen gegeneinander antretenden Bewerber ist stets überschaubar.
Bereits seine Position als Nachfragemonopolist verschafft dem Staat auf diesem Markt ein strategisches Übergewicht. Dieses wird durch politische Gestaltungsmöglichkeiten noch verstärkt. So kann der Staat, auch ohne gesamtwirtschaftliche Aspekte wie Beschäftigung, Steuerrückflüsse und technologischen Fortschritt zu betrachten, die in den vergangenen Jahrzehnten praktizierte nationale Präferenz aufgeben und den Markt für ausländische Mitbewerber öffnen. Genau diese Drohung steht angesichts der Sparzwänge und des Unbehagens an „Goldrandlösungen“ mit hohem Zeitverzug heute im Raum. Überdies unterwirft der Staat die Verteidigungsbranche einem besonderen Reglement. Er behält sich das letzte Wort vor, wenn ausländische Interessenten eine Übernahme oder den Erwerb relevanter Anteile von Unternehmen planen, und er entscheidet, welche Staaten als Zielländer für den Export von welchen Verteidigungsgütern in Frage kommen – und vor allem welche nicht.
Die Marktposition des Staates ist so stark, dass nicht allein eine Reduzierung oder gar ein Ausfall seiner Nachfrage die Anbieter zu einschneidenden Anpassungen zwingt. Bereits eine länger anhaltende Phase der Unsicherheit über seinen zukünftigen Bedarf kann diesen Effekt nach sich ziehen. Der „Durchhaltefähigkeit“ insbesondere von mittelständischen Unternehmen sind unerbittliche Grenzen gesetzt. Kapazitäten können sie nur aufrechterhalten, wenn sie die begründete Erwartung hegen dürfen, diese alsbald wieder rentabel auszulasten. Ist dies nicht der Fall, werden Engagements beendet, Arbeitsplätze abgebaut und Fähigkeiten notfalls auch unwiderruflich aufgegeben. Eine privatwirtschaftliche aufgestellte Verteidigungsindustrie kann nicht als Sponsor auftreten, um technologische Kompetenzen in welcher Spezifizierung auch immer vorrätig zu halten, weil sie dem Staat aus sicherheitspolitischen Erwägungen vielleicht als wichtig erscheinen.
Die Verantwortung liegt somit beim Staat, mag er diese Rolle annehmen oder nicht. Will er sicherstellen, dass ihm der Zugriff auf bestimmte industrielle Kernfähigkeiten der Verteidigungswirtschaft am Standort Deutschland möglich bleibt, muss er die Entscheidung treffen, welche dies sein sollen, und seine Entscheidung durch entsprechende Auftragsvergaben umsetzen. Er kommt also nicht umhin, auf diesem Sektor Industriepolitik zu betreiben, so verpönt dieser Begriff hierzulande auch sein mag. Weicht er dieser Entscheidung aus, indem er sich auf das ordnungspolitische Credo zurückzieht, nur den Rahmen zu setzen und ansonsten alles dem Markt zu überlassen, betreibt er nämlich wider Willen ebenfalls Industriepolitik, allerdings eine ohne Gestaltungswillen und Konzept . Da der Markt für Verteidigungsgüter kein regulärer ist, ist das Vertrauen darauf, dass das freie Spiel der Kräfte zu effizienten und darüber hinaus auch noch politisch wünschenswerten Ergebnissen führt, unbegründet und unverantwortlich. Es ist sicher richtig, dass die Bundeswehr andere Aufgaben hat, als Industriepolitik zu betreiben. Irgendjemand wird sich auf dem Gebiet der Verteidigungsindustrie aber dieser Aufgabe stellen müssen.
Peter Boßdorf