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Freitag, 31. August 2018

Terminhinweis: 9. Behördentage bei Teuto Defence

Bad Oeynhausen (ww) Gerne weise ich hier noch einmal auf die 9. Behördentage bei Teuto Defence hin. Sie finden heuer am 4. und 5. September 2018 statt und stehen unter dem Motto „Managing Critical Incidents“.

Neue Polizeiliche Lagen erfordern neue Produkte und Lösungen. Daher stehen in bewährter Form – einer guten Mischung aus Theorie, Praxis und Fachausstellung – folgende Themen im Fokus:
• Moderne Handwaffen für Spezialeinheiten & Militär (darunter der neue subkompakte Karabiner FN SCAR-SC)
• Ausrüstungen & Bekleidung für Spezialeinheiten
• Waffenlampen und Laser
• Sonderschutzfahrzeuge (einschließlich Mitfahrgelegenheiten im RMMV Survivor R)
• Nachtsichttechnik
• Optische Zielhilfen für Spezialeinheiten & Militär

Die Teilnahme ist nur Behörden-Fachbesuchern möglich. Einlass nur gegen Vorlage des Dienstausweises! Eine Anmeldung ist erforderlich!

Die Anmeldung kann nur über das offizielle Anmeldeformular erfolgen.
Kontaktanfrage: Anmeldung als Fachbesucher:
Teutodefence Germany
Telefon: + 49 (0) 5731 – 79 69 71
Email: event@teuto-defence.de

Mittwoch, 29. August 2018

Am Judgement Day - Bundesregierung bringt Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien auf den Weg

Berlin (ww) Heute vor 21 übernahm das von dem US-Konzern Cyberdine entwickelte Skynet-System die Kontrolle über sich selbst. Der Krieg der Künstlichen Intelligenz und Maschinen  gegen die Menschheit begann. So zumindestens ist es in dem 1991 erschienenen Kultfilm „Terminator 2“ überliefert.


Ob der Judgement Day 2018 einmal ähnlich bedeutend in die Geschichte eingehen wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls brachte die Bundesregierung heute die bereits im Koalitionsvertrag beschlossene „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien (ADIC)“ auf den Weg. Über den Namen ist noch nicht endgültig entschieden, wohl aber darüber, daß die als GmbH organisierte Agentur eine gemeinsame Einrichtung des Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums der Verteidigung ist. Die rund 70 Mitarbeiter sollen Grundlagenforschung im Bereich der Cyber-Sicherherit betreiben und die Forschungslandschaft entsprechend koordinieren. Vorbild der Agentur ist die US-amerikanische Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA). Für die nächsten fünf Jahre sind 200 Millionen Euro bewilligt.
Inwiefern der Judgement Day heute auf der Tagung der Group of Governmental Experts on Lethal Autonomous Weapons bei der UN in Genf in irgendeiner Weise gewürdigt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Diese UN-Konferenz über lethale autonome Waffensysteme begann zumindest schon am 27. August und tagt noch bis zum 31. August.

Donnerstag, 23. August 2018

Bundespolizei erhält Enok 6.1. als Geschütztes Einsatzfahrzeug 2 - Luftsicherheit

Potsdam (ww) Dass die Bundespolizei sondergeschützte Fahrzeuge des Typs Enok 6.1 erhält, hatten wir im Zuge unserer Meldung über die Waffenstationen FLW100 für die Bundespolizei bereits berichtet. Jetzt hat die Bundespolizei weitere Bilder und Informationen zu ihrem neuen „Marderhund“ – so die deutsche Übersetzung von Enok - zur Verfügung gestellt. Sieben neue Fahrzeuge dieses Typs lösen als Geschütztes Einsatzfahrzeug 2 – Luftsicherheit (GEF-2 LuSi) den zuvor in dieser Rolle genutzten Sonderwagen 4 ab. Die Bezeichnung Sonderwagen soll übrigens künftig in der Bundespolizei nicht mehr verwendet werden.
Beschriftung und Lackierung des GEF 2-LuSi entsprechen dem Farbschema der Bundespolizei:
kobaltblau/anthrazit mit Reflektoren  (Foto: Bundespolizei)
Der Enok 6.1. baut auf dem Mercedes-Benz G-280 CDI auf und wurde von Armoured Car Systems im Zuge des Programms „Geschützte Führungs- und Funktionsfahrzeuge (GFF)“ für die Bundeswehr als leichtes gepanzertes Patrouillenfahrzeug entwickelt. So kommt er unter anderem auch bei den Feldjägern und dem KSK zum Einsatz.
Der 4.980 mm lange, 2.440mm breite und 2.312 mm hohe Enok 6.1 wiegt 6.200 Kilo und zeichnet sich durch eine hohe Mobilität und Geländegängigkeit aus. Er kann bis zu 80 cm tiefe Gewässer durchwaten und Steigungen von bis zu 60 Prozent erklimmen.
Das GEF 2-LuSi im Gelände. Die Sondersignalanlage ist in die Dachkontur integriert (Foto: Bundespolizei) 
Der wassergekühlte 6-Zylinder Turbodiesel mit einem Hubraum von 2987 cm³ liefert 134 kW/184 PS bei 3.800 Umdrehungen pro Minute. So erreicht das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h. Die komplett selbsttragende Stahl-Schutzzelle schützt die bis zu vier Mann starke Besatzung vor Sprengfallen, Minen und Handwaffenbeschuss.
Eine fernbedienbare Waffenstation FLW100 mit MG5A1 wird demnächst in das Fahrzeug integriert. (Foto: Bundespolizei)
Die Luftsicherheits-Variante GEF 2-LuSi verfügt über eine in die Dachkontur integrierte Sondersignalanlage, eine Tetra-Digitalfunkanlage sowie eine auf die Bedürfnisse der Bundespolizei angepasste Innenausstattung. Die Fahrzeugsitze haben Vierpunktgurte und sind ergonomisch auf das Tragen der persönlichen Schutzausstattung einschließlich schwerer Schutzwesten abgestimmt. Serienmäßig verfügt das Fahrzeug über eine leistungsfähige Klimaanlage, um beispielsweise bei langen Einsatzzeiten auf aufgeheizten und schattenfreien Rollfeldern für angenehme Temperaturen im Innenraum zu sorgen. Wie berichtet, erhält das Fahrzeug zudem mit der FLW100 und dem MG5A1 eine leistungsfähige Bewaffnung.

www.bundespolizei.de
www.acs-armoured-cars-com

Mittwoch, 22. August 2018

Blackhawks für das Bundesheer: Drei weitere Maschinen sollen kommen

Wien (ww) Das österreichische Bundesheer beschafft drei weitere Blackhawk-Helikopter. Stationiert werden die neuen Maschinen beim Luftunterstützungsgeschwader auf dem Fliegerhorst Brumowski im niederösterreichischen Langenlebarn. Die Zahl der in Dienste der Alpenrepublik stehenden Maschinen des Typs S-70A-42 wird damit von neun auf zwölf steigen. Damit erreicht die 1. Hubschrauberstaffel des Geschwaders erstmals volle Staffelstärke.
S-70A-42 "Blackhawk" des Bundesheeres im Gebirge (Foto: Bundesheer)
Der Sikorsky S-70 Blackhawk verfügt über zwei 1940 PS starke Triebwerke, was auch zur Hochgebirgstauglichkeit beiträgt. Ebenso gehört eine Enteisungsanlage für Haupt- und Heckrotor zur Ausstattung.  Der S-70 kann vier Tonnen Nutzlast bzw. 20 Personen transportieren – im Notfall auch 25. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 360 km/h, die maximale Flughöhe 6.000 Meter. Die Reichweite liegt bei rund 500 km. Zusatztanks erweitern diese Reichweite auf 1.600 km oder 4,5 Stunden durchgehenden Flugbetrieb.
Die Finanzmittel für die Neubeschaffung liegen im dreistelligen Millionenbereich und kommen aus einem „Katastrophenschutzpaket“. Damit schließt sich in gewisser Weise ein Kreis, denn die Beschaffung der ersten Blackhawks geht auch auf ein solches Ereignis zurück: Bei der Lawinenkatastrophe von Galtür 1999 halfen die US-Streitkräfte ihren österreichischen Kameraden mit Blackhawk-Maschinen aus. Die Alpenrepublik schloss im Anschluss die erkannte Fähigkeitslücke mit der ersten Tranche von neun Maschinen des Typs S-70.
Neben den neuen Blackhawks soll es auch für die am Standort Aigen im Ennstal (Steiermark) stationierten 21 Alouette III ein Nachfolgemodell geben. Weiterhin sollen für 30 Millionen Euro neue geländegängige Fahrzeuge und LKW beschafft werden.

www.bundesheer.at
www.lockheedmartin.com

Freitag, 17. August 2018

Freitags-Fundstück: Die Cover-Story...

...veranschaulicht den infanteristischen Werkzeugkasten.


Zugeleitet bekommen von einem Kameraden.
Schönes Wochenende!

Rheinmetall liefert Radpanzer Boxer an Australien - Land 400 Phase 2 unterzeichnet

Canberra, Düsseldorf (ww) Das australische Rüstungsprojekt Land 400 Phase 2 „Combat Reconaissance Vehicle (CRV)“ nimmt Fahrt auf. So ist Rheinmetall von der australischen Regierung mit der Lieferung von 211 Boxer-Radpanzern im Gesamtwert von 2,1 MrdEUR (3,3 MrdAUD) beauftragt worden. Ein entsprechender Vertrag ist in Canberra vom australischen Premierminister Malcolm Turnbull und dem Geschäftsführer von Rheinmetall Defence Australia, Gary Stewart, unterzeichnet worden. Die Auslieferung der hochmodernen und einsatzbewährten 8x8 Gefechtsfahrzeuge soll im Zeitraum 2019 bis 2026 erfolgen.
Der Boxer CRV während der Erprobungsphase im australischen Outback (Foto: Rheinmetall)
Die australischen Streitkräfte führen den Boxer im Rahmen des Projektes „Combat Reconnaissance Vehicle“ (CRV) in mehreren Varianten ein. Die Spähpanzer-Varianten – 133 der 211 Fahrzeuge – werden zudem mit dem Zwei-Mann Lance-Turm von Rheinmetall ausgestattet sein, der über eine 30mm-Maschinenkanone als Hauptbewaffnung verfügt. Die neuen Fahrzeuge sollen das bisher genutzte Australian Light Armoured Vehicle (ASLAV) ablösen.
Rheinmetall wird zur Realisierung des Boxer 8x8 CRV-Projekts am Standort Brisbane im australischen Staat Queensland ein eigenes Kompetenz- und Fertigungszentrum aufbauen. Weiterhin kooperiert Rheinmetall in dem Projekt eng mit der australischen Industrie und konnte in dem Land ein starkes und leistungsfähiges Projektteam formen. Ein signifikanter Teil der industriellen Wertschöpfung im Rahmen der Boxer-Fertigung für die australischen Streitkräfte wird in dem Kundenland stattfinden. Über 40 australische Unternehmen werden in das Programm eingebunden.
2016 war der Boxer CRV im australischen Auswahlverfahren LAND 400 Phase 2 als einer von zwei Kandidaten für die intensive Erprobungsphase ausgewählt worden. Hier konnte der 8x8-Radpanzer in allen Kategorien – Schutz, Beweglichkeit, Feuerkraft und Führungsfähigkeit – überzeugen. Der Boxer wurde bereits von der Bundeswehr und den Streitkräften in den Niederlanden und in Litauen beschafft.
www.rheinmetall.de

Donnerstag, 9. August 2018

Hubschrauberdrohne SKELDAR-V200 für Korvette K 130 der Deutschen Marine

Koblenz (ww) Die Marine erhält demnächst die Hubschrauberdrohne SKELDAR-V200. Am 3. August 2018 beauftragte das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die Elektroniksystem- und Logistik GmbH mit der Lieferung des neuen, unbemannten, luftgestützten Aufklärungssystems für die Marine. Die Beschaffung umfasst ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem SKELDAR V-200, bestehend aus zwei unbemannten Flugzeugen als Sensorträger, die volle Integration des Systems auf der Korvette der Klasse K 130, ein Ersatzteilpaket sowie die Ausbildung des Bedien- und Wartungspersonals. Die Drohne selbst wiegt bei einer Rumpflänge von vier Metern, einer Gesamtlänge von 5,20 Metern und einem Rotordurchmesser von 4,60 Meter 175 Kilo und kann 65 Kilo Nutzlast aufnehmen.
Das Luftfahrzeug SKELDAR V-200 (Foto: BAAINBw)
Ab Ende 2019 soll das unbemannte Aufklärungssystem SKELDAR V-200 von der Korvettenklasse K 130 der Marine starten. Das vereinbarten BAAINBw und ESG Anfang August in Koblenz. Mit dieser neuen Hubschrauberdrohne wird eine Aufklärung auch außerhalb der Reichweite der bordeigenen Sensoren ermöglicht. „Mit diesem Vertragsschluss stärken wir die Marine mit einer signifikanten unbemannten, abbildenden Aufklärungsfähigkeit und legen damit das Fundament für weitere Schritte“, sagte Axel Hoffmann, Leitender Technischer Regierungsdirektor im BAAINBw und Projektleiter. Der Vertrag wurde mit dem Hauptauftragnehmer Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (ESG) und den Unterauftragnehmern UMS SKELDAR sowie der Lürssen Werft geschlossen.

www.baainbw.de

We are the Pilgrims, master...

...we shall go
Always a little further; it may be
Beyond that last blue mountain barred with snow 
Across that angry or that glimmering sea,






White on a throne or guarded in a cave 
There lies a prophet who can understand
Why men were born: but surely we are brave,
Who take the Golden Road to Samarkand.
(James Elroy Flecker)


Sommergrüße aus dem Oorlogsmuseum Overloon

Dienstag, 7. August 2018

Bundespolizei modernisiert geschützte Fahrzeugflotte: FLW 100 mit MG5A1 für Eagle IV und Enok 6.1

Potsdam/München (ww) Die Bundespolizei modernisiert und erweitert ihre Flotte an geschützten Fahrzeugen. So hat Krauss-Maffei Wegmann den Auftrag erhalten, 42 fernbedienbare Waffenstationen des Typs FLW100 an die Bundespolizei zu liefern. 21 davon werden in die derzeit vorhandenen bzw. zulaufenden GDELS MOWAG Eagle IV und Enok 6.1  aus dem Hause Armoured Car Systems eingerüstet. Dies soll bis Mitte 2019 geschehen.
FLW 100, hier mit MG3 (Foto: KMW)
MOWAG Eagle IV von GDELS im Dienste der Bundespolizei (Foto: Bundespolizei)
21 weitere kommen als Option auf neu zu beschaffende geschützte Fahrzeuge hinzu. Diese Option soll spätestens Mitte 2019 ausgelöst werden. Nach Auskuft der Bundespolizei auf Anfrage des S&T-Blogs handelt es sich bei den neu zu beschaffenden Fahrzeugen um den Enok 6.1.
Der Enok 6.1 ind Bundespolizei-Lackierung (Foto: ACS)
Neu ist ebenfalls, daß sich die Bundespolizei in die Nutzerschar des MG5 einreiht. So soll das MG 5A1 als Waffe in der FLW 100 eingerüstet  werden.
Heckler&Koch MG5A1 (Foto: Heckler&Koch)

Weiterhin teilt die Bundespolizei auf Anfrage mit, dass die Systeme (Fahrzeug = Enok 6.1; Waffenstation = FLW 100 und die Waffe =  MG 5A1) in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr beschafft und nicht aus den Beständen der Bundeswehr stammen. Die Bundespolizei will die geschützten Fahrzeuge zum Schutz auf Flughäfen einsetzen. Der Enok 6.1. dient außerdem als Halbgruppenfahrzeug für die BFE+, die bei komplexen lebensbedrohlichen Einsatzlagen wie terroristischen Anschlägen zum Einsatz kommen.



www.bundespolizei.de
www.kmweg.de
www.acs-armoured-cars.com
www.heckler-koch.com

Kommentar: Wehrpflicht will wohlbegründet und wohlüberlegt sein!


Berlin (ww) Das erfreuliche an diesem Sommer sind seine hitzigen sicherheitspolitischen Debatten. Kurz nach einer Diskussion über deutsche Nuklearwaffen füllt nun eine über die Wehrpflicht das Sommerloch.
Feierliches Gelöbnis am 20. Juli 2018 in Berlin: Eine Wehrpflicht für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger will wohlbegründet und wohlüberlegt sein. (Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr)


Es ist ja allgemein bekannt, daß ich mich stets für den Erhalt bzw. die Einführung einer SINNVOLLEN Wehrpflicht oder Dienstpflicht eingesetzt habe und einsetze. Daher einige kurze Gedanken zu aktuellen Debatte.
  • Das Grundgesetz sieht in Artikel 87A die Aufstellung von Streitkräften zur Verteidigung vor. Die Landesverteidigung ist somit ein grundgesetzlicher Auftrag. Auch wenn es dort nicht explizit steht, ist doch davon auszugehen, daß das Grundgesetz EINSATZBEREITE Streitkräfte meint. Denn nur einsatzbereite Streitkräfte spiegeln sicherheitspolitische Glaubwürdigkeit wider.
  • Zur glaubhaften Einsatzbereitschaft tragen Aufwuchsfähigkeit (die die am 20. Juli 2018 erlassene Konzeption der Bundeswehr erfreulicherweise mehrfach betont), vor allem aber die Durchhaltefähigkeit bei. Beides ist derzeit nur mit einer sinnvoll ausgestalteten Wehrpflicht ansatzweise erreichbar.
  • Auch die im Weißbuch mehrfach geforderte gesamtgesellschaftliche Resilienz (die aus meiner Sicht nicht ausreicht – es braucht gesamtgesellschaftliche Resistenz!) wird eine Worthülse der sich meist leider nur selbst befruchtenden deutschen Strategic Community bleiben, wenn sie nicht durch eine sinnvoll ausgestaltete Wehr- bzw. Dienstpflicht implementiert wird. Das Engagement der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Streitkräften oder im Zivil- und Katastrophenschutz – vielleicht sogar auch in einem neu zu strukturierenden Bundesgrenzschutz (den das Grundgesetz noch kennt) oder einer Bundesgendarmerie – wird auch in gesellschaftspolitischer Sicht und im Hinblick auf die Integrationspolitik positive Auswirkungen haben. Von vielen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern getragene Streit- und Sicherheitskräfte wären ohne Zweifel besser gesellschaftlich verankert.
  • Selbst eine relativ kurze Wehrdienstdauer lässt sich mit geeigneten Strukturen sicherheitspolitisch  sinnvoll ausgestalten  - man schaue beispielsweise in die Schweiz. Denkbar wäre etwa, die Bundeswehr in Einsatzkräfte (mit Masse Berufs- und Zeitsoldaten) und schnell aufwuchsfähige Territorialkräfte (mit Masse Wehrpflichtige und Reservisten, aber auch Berufs- und Zeitsoldaten) zu gliedern; der Austausch von Personal zwischen beiden Dispositiven muss natürlich wechselseitig möglich sein.
  • Einige militärische Vorgesetzte fürchten, durch die Ausbildung von Wehrdienstleistenden belastet zu werden. Sie sind - ebenso wie viele Sonntagsredner - an den ursprünglichen Gedanken der Inneren Führung zurückzuerinnern: Sie ist "Aufgabe aller militärischen Vorgesetzten, Staatsbürger zu Soldaten zu erziehen, die bereit und willens sind, Freiheit und Recht des deutschen Volkes und seiner Verbündeten im Kampf mit der Waffe oder in der geistigen Auseinandersetzung zu verteidigen."
  • Natürlich wird die Rekonstitution, also die Wiederherstellung aufgegebener Verteidigungsfähigkeit, Geld kosten. Allerdings haben wir zum auf dem NATO-Gipfel in Wales beschlossenen Zwei-Prozent-Ziel des Bruttoinlandproduktes für die Verteidigung noch viel Luft nach oben. Zudem gilt: Freiheit ist nicht kostenlos. Findet sich aber kaum noch jemand zu ihrer Verteidigung bereit, dann war sie offenbar umsonst.
  • Noch einmal zum Grundgesetz: Konrad Adenauer hat es nicht auf dem Petersberg aus einem brennenden Busch in Stein gemeißelt in Empfang genommen. Es kann natürlich verändert werden. Insofern wären beispielsweise die Punkte „keine Verpflichtung von Frauen zum Dienst an der Waffe“ (12AGG) und „Streitkräfteeinsatz im Innern“ (87A GG) neu zu regeln
  • Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet  Sklaverei und Zwangsarbeit (Art 4 MRK). Daher nimmt es kaum Wunder, daß Politiker und Militärs, die die Bundeswehr als Arbeitgeber verstehen, rechtliche Probleme mit Wehr- oder gar Dienstpflicht sehen. Das tut die Europäische Menschenrechtskonvention nicht, da sie Wehr- und Ersatzdienste erlaubt (Art. 4 MRK).
  • Die Wehrpflicht ist bei genauerer Betrachtung nicht über Nacht per Federstrich durch einen einzelnen Herrn ausgesetzt worden. Die traurige Wahrheit ist vielmehr, daß dies durch jahrelange politische Vernachlässigung der Streitkräfte und der Wehrpflicht geschah – einschließlich mehrerer Versuche, Verfassungsgerichte und Gerichtshöfe in dieser Frage als Ersatzgesetzgeber fungieren zu lassen. Die Abschaffung der Aussetzung wird ebensowenig per Federstrich geschehen können. Es braucht eine sorgfältige Vorbereitung, um die dreifache Demilitarisierung der Bundesrepublik - materiell, strukturell und intellektuell - zu beenden.
Fazit: Die Wehrpflicht ist wohlbegründet. Ihre Wiedereinsetzung will aber wohlüberlegt sein. Auf jeden Fall ist das Thema viel zu wichtig, um politischer Profilierungssucht in Sommerlöchern zum Opfer zu fallen.


Jan-Phillipp Weisswange