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Montag, 27. August 2012

4. Special Forces Workshop in Güstrow


Der vom Spezialeinsatzkommando des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit „Baltic Shooters“ durchgeführte „Special Forces Workshop (SFW)“ zählt mittlerweile zu den festen Größen der „Tactical Community“.

Foto: JPW

Interessierte Spezialeinheiten aus dem In- und Ausland reisen dazu nach Güstrow (M-V) an – auch diesen Sommer wieder.

Sonntag, 26. August 2012

Nachruf: Neil Armstrong (1930 - 2012)


Der Weltraumpionier Neil Armstrong hat seine letzte Reise angetreten. 

Neil Armstrong (1930 - 2012)
Foto: NASA

Am 25. August starb der Kommandant der "Apollo-11"-Mission an den Folgen einer Herzoperation. Milliarden Menschen wird der Weltraumpionier und erste Mensch auf dem Mond in Erinnerung bleiben, wenn sie den Erdtrabanten nachts scheinen sehen.

Donnerstag, 23. August 2012

Neue Gesichtstarnschminke schützt vor Explosionshitze


Amerikanische Chemiker der University of Southern Mississippi haben eine neue Gesichtstarnschminke entwickelt, die nicht nur vor optischer Aufklärung, sondern auch gegen extreme Hitzeentwicklung – etwa bei Detonationen – schützt.

Hitzeunempfindliche Gesichtstarnschminke dürfte nicht nur die rauchenden Kameraden erfreuen
Foto: Jan-P. Weisswange
Auf der 244. Jahreskonferenz der American Chemical Society stellte der Leiter der Forschungsgruppe Robert Lochhead, Ph.D., das neue Produkt vor. 

Nachruf: Georg "Schorsch" Leber (1920 - 2012)



Georg „Schorsch“ Leber, der ehemalige Bundesminister der Verteidigung ist tot. Er starb am  21. August 2012 im Alter von 91 Jahren. 

Georg "Schorsch" Leber, 1920 - 2012
Foto: Bundesarchiv/Ludwig Wegmann

Zum Tod des Politikers sprach Verteidigungsminister Thomas de Maizière der Familie sein Mitgefühl aus. „Georg Leber hat in dieser Zeit einen großen Dienst für unser Land und für die Bundeswehr geleistet“, würdigte de Maizière die Amtszeit Lebers.

Freitag, 17. August 2012

Kommentar: Bundeswehreinsätze im Innern - Grund zur Sorge?


Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 17. August 2012, seine Plenarentscheidung veröffentlicht, dass die Bundeswehr zum Schutz der inneren Sicherheit militärische Mittel einsetzen darf – wenn auch nur in „ungewöhnlichen Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ und unter strikten Auflagen (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html).

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bietet Anlaß zur Sorge. Denn es geht nicht um den Pionierpanzer, der Waldbrandschneisen schiebt oder den Transporthubschrauber, der Sandsäcke zu einer Bruchstelle in einem Deich fliegt. Nein, daß dies in Ordnung ist, stellte schon lange niemand mehr in Frage. Grund genug übrigens dafür, nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 im militärischen Organisationsbereich „Streitkräftebasis“ die auf den Schutz kritischer Infrastruktur spezialisierten nicht aktiven Heimatschutzbataillone aufzulösen und Reservisten angesichts des Mangels an Ressourcen für den Katastrophenschutz – gerade mal 1,8 Millionen deutsche Staatsbürger engagieren sich in Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Deutschem Roten Kreuz, Johanniter Unfallhilfe und anderswo – noch verstärkt hierfür einzubinden. Das geschah mit sinnvollen Maßnahmen – etwa dem Aufbau einer bundesweiten Verbindungsorganisation zu den Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten – und mit weniger sinnvollen Ansätzen, etwa „Reservisten-Kompetenzzügen Katastrophenschutz“. Über die Akzeptanz dieses Neuansatzes bei dem überwiegenden Teil der rund zwölf Millionen Staatsbürger in Uniform der Reserve sagt der gängige Begriff „Flecktarn-THW“ eigentlich alles.

Nein, Sorge bereitet die Karlsruher Entscheidung nicht im Hinblick auf Katastrophenschutzunterstützung durch die Bundeswehr, sondern deshalb, weil sie die militärische Kernkompetenz, das militärische Alleinstellungsmerkmal betrifft – die Fähigkeit zum Kampf. Nun ist das Gütesiegel aus Karlsruhe da: Streitkräfte dürfen als ultima ratio auch zum Schutz der Inneren Sicherheit eingesetzt werden. Im Klartext: Ist die Staatsgewalt in Form der Landespolizeien und der Bundespolizei nicht mehr in der Lage, einen massiven Angriff auf das Staatsvolk im Staatsgebiet abzuwehren, dann dürfen auch die Staatsbürger in (Bundeswehr-)Uniform ihren Staat verteidigen - letztlich also die selbstverständlichste Sache, für die eben dieser seine Streitkräfte unterhält. 

Vor diesem Hintergrund besteht die Sorge, daß die heutige Entscheidung aus Karlsruhe sogar eine neue Qualität deutscher Sicherheitspolitik markiert. Bisher ließen Bundesregierung und Parlament seit der Wiedervereinigung alle sicherheitspolitischen Fragen durch Gerichtshöfe klären, statt sie selbst zu entscheiden. Sei es die Rechtmäßigkeit der Auslandseinsätze (Bundesverfassungsgericht), sei es die Öffnung aller Tätigkeitsbereiche der Streitkräfte für Frauen (Europäischer Gerichtshof). Nur im Falle der Aussetzung der Wehrpflicht ließ sich Karlsruhe nicht in die Pflicht nehmen; für die politische – nicht staatsmännische – Entscheidung zur ihrer Aussetzung reichte dann freilich ein populärer politischer Selbstdarsteller. Neuerdings aber offenbar lassen sich Regierung und Parlament durch das Bundesverfassungsgericht sogar sicherheitspolitische Selbstverständlichkeiten noch haarklein erläutern. 

Wie auch immer: Im sechsten Jahrzehnt der in Sonntagsreden immer wieder beschworenen Inneren Führung herrscht nun endlich Klarheit darüber, daß die Staatsbürger in Uniform ihre Mitbürger ohne Uniform und ihren Staat im Extremfalle auch verteidigen dürfen – nicht nur am Hindukusch, sondern auch in der Heimat!  Es herrscht also kein Grund zur Sorge. Jedenfalls nicht in bezug auf Unterdrückungsgelüste bei den „Staatsbürgern in Uniform“, weder bei den aktiven noch bei denen der Reserve, die zudem noch als Mittler zwischen Streitkräften und Gesellschaft fungieren. In bezug auf unsere gesellschaftliche sicherheitspolitische Sorglosigkeit, Handlungsunwillig- oder -unfähigkeit hingegen um so mehr.

Jan-Phillipp Weisswange

Donnerstag, 16. August 2012

Teuto-Defence und Carinthia: funktionelle Polizei-Jacke

Foto: Teuto Defence

Die Firma Teuto-Defence hat eine Jacke für polizeispezifische Verwendungen entwickelt. Gefertigt wird das funktionelle Bekleidungsstück vom angesehenen österreichischen Unternehmen Carinthia. In das Design flossen viele Anregungen aktiver SEKler und MEKler ein.

Dienstag, 14. August 2012

Neuer Technischer Standard Fliegeruhren (TeStaF)

In einer gemeinsamen Projektgruppe haben der Fachbereich Luft- und Raumfahrttechnik der FH Aachen und die Sinn Spezialuhren GmbH einen technischen Standard für Fliegeruhren (TeStaF) entwickelt.

Sinn’s Ende letzten Jahres zum 50jährigen Firmenjubiläum vorgestellter neuer Einsatzzeitmesser (EZM) 10 durchlief als erste Fliegeruhr die Zertifizierung nach dem Technischen Standard für Fliegeruhren.
Foto: Dr. Jan-P. Weisswange
  Mit dem TeStaF sollen Uhren zertifiziert werden, die den enormen Belastungen während des Fliegens standhalten und die die funktionalen Anforderungen von Piloten erfüllen. Um die hohen Anforderungen – die Nettozeit der Tests beträgt 38 Stunden – zu erfüllen, müssen die Zeitmesser nicht nur eindeutig und sekundengenau, sondern auch bei Nacht ablesbar sein. Weiterhin müssen sie gegen Stöße und Vibrationen unempfindlich sein, das Eindringen von Wasser oder Kerosin verhindern und einem raschen Temperaturwechsel sowie Veränderungen des Umgebungsdrucks bis 0,044 bar standhalten können – das entspricht einer Flughöhe von etwa 21 300 Metern. Schließlich dürfen sie die Avionik und die Sicherheit des Fluggerätes nicht beeinträchtigen. Erfüllen die Uhren alle Tests, erhalten sie ein Zertifikat für einen festgelegten Seriennummernkreis und das Qualitätssiegel „TeStaF“ auf dem Ziffernblatt und dem Gehäuse. Der TeStaF ist als wissenschaftliche Publikation der FH Aachen in Deutsch und Englisch als kostenloser Download unter www.testaf.org verfügbar. Über das Aachen Institute of Applied Sciences e.V. (AcIAS) bietet die FH Aachen allen Uhrenherstellern die Prüfung und Zertifizierung von Fliegeruhren gemäß den Anforderungen des TeStaF an.

Montag, 13. August 2012

Neue Dienstpistole Steyr L9-A1

Die Steyr L9-A1. Foto: Dr. Jan-P. Weisswange

Der österreichische Traditionshersteller Steyr-Mannlicher bietet ab Mitte August seine neue Dienstpistole L9-A1 an. Die rund 810 Gramm schwere Waffe – in Deutschland erstmals auf dem 4. Special Forces Workshop Ende Juli in Güstrow/Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt – verfügt über einen 115 mm langen Lauf und kommt im Kaliber 9 x 19 mm. Später sollen Versionen in den Kalibern .40 S&W und .357 SIG folgen.

Donnerstag, 9. August 2012

Kampfkräftiger Klassiker: 70 Jahre MG42

Vor 70 Jahren kam das MG42 in die Truppe. Seither bewährt sich das deutsche Einheitsmaschinengewehr weltweit im Einsatz.
Mit dem MG42/59 Ende der 1950er Jahre im Manöver. Foto: Dr. Volker Weisswange 

Wohl kaum eine andere aktuell von der Bundeswehr eingesetzte Waffe genießt einen ähnlichen "Kultstatus" wie das MG3. Es basiert auf dem 1942 in die deutschen Streitkräfte eingeführten MG42. Und auch dessen Ursprünge liegen schon lange vor dem Zweiten Weltkrieg.