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Dienstag, 7. August 2018

Kommentar: Wehrpflicht will wohlbegründet und wohlüberlegt sein!


Berlin (ww) Das erfreuliche an diesem Sommer sind seine hitzigen sicherheitspolitischen Debatten. Kurz nach einer Diskussion über deutsche Nuklearwaffen füllt nun eine über die Wehrpflicht das Sommerloch.
Feierliches Gelöbnis am 20. Juli 2018 in Berlin: Eine Wehrpflicht für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger will wohlbegründet und wohlüberlegt sein. (Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr)


Es ist ja allgemein bekannt, daß ich mich stets für den Erhalt bzw. die Einführung einer SINNVOLLEN Wehrpflicht oder Dienstpflicht eingesetzt habe und einsetze. Daher einige kurze Gedanken zu aktuellen Debatte.
  • Das Grundgesetz sieht in Artikel 87A die Aufstellung von Streitkräften zur Verteidigung vor. Die Landesverteidigung ist somit ein grundgesetzlicher Auftrag. Auch wenn es dort nicht explizit steht, ist doch davon auszugehen, daß das Grundgesetz EINSATZBEREITE Streitkräfte meint. Denn nur einsatzbereite Streitkräfte spiegeln sicherheitspolitische Glaubwürdigkeit wider.
  • Zur glaubhaften Einsatzbereitschaft tragen Aufwuchsfähigkeit (die die am 20. Juli 2018 erlassene Konzeption der Bundeswehr erfreulicherweise mehrfach betont), vor allem aber die Durchhaltefähigkeit bei. Beides ist derzeit nur mit einer sinnvoll ausgestalteten Wehrpflicht ansatzweise erreichbar.
  • Auch die im Weißbuch mehrfach geforderte gesamtgesellschaftliche Resilienz (die aus meiner Sicht nicht ausreicht – es braucht gesamtgesellschaftliche Resistenz!) wird eine Worthülse der sich meist leider nur selbst befruchtenden deutschen Strategic Community bleiben, wenn sie nicht durch eine sinnvoll ausgestaltete Wehr- bzw. Dienstpflicht implementiert wird. Das Engagement der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Streitkräften oder im Zivil- und Katastrophenschutz – vielleicht sogar auch in einem neu zu strukturierenden Bundesgrenzschutz (den das Grundgesetz noch kennt) oder einer Bundesgendarmerie – wird auch in gesellschaftspolitischer Sicht und im Hinblick auf die Integrationspolitik positive Auswirkungen haben. Von vielen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern getragene Streit- und Sicherheitskräfte wären ohne Zweifel besser gesellschaftlich verankert.
  • Selbst eine relativ kurze Wehrdienstdauer lässt sich mit geeigneten Strukturen sicherheitspolitisch  sinnvoll ausgestalten  - man schaue beispielsweise in die Schweiz. Denkbar wäre etwa, die Bundeswehr in Einsatzkräfte (mit Masse Berufs- und Zeitsoldaten) und schnell aufwuchsfähige Territorialkräfte (mit Masse Wehrpflichtige und Reservisten, aber auch Berufs- und Zeitsoldaten) zu gliedern; der Austausch von Personal zwischen beiden Dispositiven muss natürlich wechselseitig möglich sein.
  • Einige militärische Vorgesetzte fürchten, durch die Ausbildung von Wehrdienstleistenden belastet zu werden. Sie sind - ebenso wie viele Sonntagsredner - an den ursprünglichen Gedanken der Inneren Führung zurückzuerinnern: Sie ist "Aufgabe aller militärischen Vorgesetzten, Staatsbürger zu Soldaten zu erziehen, die bereit und willens sind, Freiheit und Recht des deutschen Volkes und seiner Verbündeten im Kampf mit der Waffe oder in der geistigen Auseinandersetzung zu verteidigen."
  • Natürlich wird die Rekonstitution, also die Wiederherstellung aufgegebener Verteidigungsfähigkeit, Geld kosten. Allerdings haben wir zum auf dem NATO-Gipfel in Wales beschlossenen Zwei-Prozent-Ziel des Bruttoinlandproduktes für die Verteidigung noch viel Luft nach oben. Zudem gilt: Freiheit ist nicht kostenlos. Findet sich aber kaum noch jemand zu ihrer Verteidigung bereit, dann war sie offenbar umsonst.
  • Noch einmal zum Grundgesetz: Konrad Adenauer hat es nicht auf dem Petersberg aus einem brennenden Busch in Stein gemeißelt in Empfang genommen. Es kann natürlich verändert werden. Insofern wären beispielsweise die Punkte „keine Verpflichtung von Frauen zum Dienst an der Waffe“ (12AGG) und „Streitkräfteeinsatz im Innern“ (87A GG) neu zu regeln
  • Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet  Sklaverei und Zwangsarbeit (Art 4 MRK). Daher nimmt es kaum Wunder, daß Politiker und Militärs, die die Bundeswehr als Arbeitgeber verstehen, rechtliche Probleme mit Wehr- oder gar Dienstpflicht sehen. Das tut die Europäische Menschenrechtskonvention nicht, da sie Wehr- und Ersatzdienste erlaubt (Art. 4 MRK).
  • Die Wehrpflicht ist bei genauerer Betrachtung nicht über Nacht per Federstrich durch einen einzelnen Herrn ausgesetzt worden. Die traurige Wahrheit ist vielmehr, daß dies durch jahrelange politische Vernachlässigung der Streitkräfte und der Wehrpflicht geschah – einschließlich mehrerer Versuche, Verfassungsgerichte und Gerichtshöfe in dieser Frage als Ersatzgesetzgeber fungieren zu lassen. Die Abschaffung der Aussetzung wird ebensowenig per Federstrich geschehen können. Es braucht eine sorgfältige Vorbereitung, um die dreifache Demilitarisierung der Bundesrepublik - materiell, strukturell und intellektuell - zu beenden.
Fazit: Die Wehrpflicht ist wohlbegründet. Ihre Wiedereinsetzung will aber wohlüberlegt sein. Auf jeden Fall ist das Thema viel zu wichtig, um politischer Profilierungssucht in Sommerlöchern zum Opfer zu fallen.


Jan-Phillipp Weisswange