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Donnerstag, 12. Januar 2017

Kommentar: Vielfalt und Verteidigung

Berlin (ww) Brachte der Bundesminister des Innern zu Beginn dieses Jahres die sicherheitspolitische Diskussion mit weitreichenden Vorschlägen zur Weiterentwicklung der deutschen Sicherheitsarchitektur in Schwung, zieht nun seine Kabinettskollegin aus dem Bendler-Block nach.   Am 31. Januar 2017, so wird vorab gemeldet, lässt die Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden, Dr. med. Ursula von der Leyen, in Berlin ihren „Startschuss für mehr Vielfalt“ krachen.  Über 200 hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Militär sowie Angehörige sexueller Minderheiten sind zum Workshop „Sexuelle Orientierung und Identität in der Bundeswehr“ eingeladen. Man erwartet den Generalinspekteur der Bundeswehr ebenso wie die Inspekteure der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, die Militärbischöfe, den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags und die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Thema der Veranstaltung ist, „wie die sexuellen Minderheiten in der Bundeswehr am besten mitgenommen werden können.“

Bunte Wehr: Das Logo des Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im Geschäftsbereich des BMVg
Grafik: BMVg
In der Folge sollen wichtige Grundsatzdokumenten zum Thema Vielfalt erarbeitet werden. Ausschlaggebend für die Initiative ist wohl die seit Aussetzung der Wehrpflicht angespannte Nachwuchslage der 170.000-Personen-Armee: „Ob homo-, bi- oder transsexuell – die Kompetenzen aller Bundeswehrangehörigen werden gebraucht und sollen systematisch genutzt werden. Die Bundeswehr muss sich fortlaufend als ein wettbewerbsfähiger, flexibler und moderner Arbeitgeber positionieren.“

Daß das federführende „Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im Geschäftsbereich des BMVg“ mit viel Verve seine Herausforderungen angehen wird,  dürfte außer Zweifel stehen. Daß seine Aktivitäten in der Truppe auf ähnliche Begeisterung stoßen, wie vorangegangene Maßnahmen (etwa das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz), ebenso. Kein Wunder: Toleranz ist das eine, befohlene Begeisterung das andere. Gänzlich unbedeutend ist verordnete Gleichstellung jedoch für die kleine Kampfgemeinschaft.  Denn dem Kämpfer ist es schnurzpiepegal, ob sein Kamerad männlich, weiblich, unentschlossen oder wie auch immer sexuell orientiert ist. Als ausschlaggebend für die Akzeptanz erweist sich die individuelle Kampfkraft – denn das Gefecht stellt alle gnadenlos gleich.

Abgesehen davon verwundert es, daß die Bundeswehrführung nicht mit ähnlicher Begeisterung die Diskussion zur Wiedereinführung der Wehrpflicht angeht. Denn eine (weiterentwickelte) Wehrpflicht oder gar eine Dienstpflicht würde nicht nur eine nebulöse Resilienz zu einer dringend erforderlichen gesamtgesellschaftlichen Wehrfähigkeit steigern, sondern darüber hinaus eine konsequent gleichberechtigte vielfältige Gesellschaft  widerspiegeln.

Jan-Phillipp Weisswange