Am 19. September 2012 nahm Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich die Rechtsextremismusdatei (RED) offiziell in Betrieb.
Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich nimmt die RED in Betrieb. Foto: BMI |
An der als nationale Verbunddatei ausgelegten RED beteiligen sich 36 Sicherheitsbehörden: Das Bundeskriminalamt (BKA) übernimmt die Federführung, dazu kommen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), die Bundespolizei sowie je 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz. Zudem wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herangezogen.
In der RED werden ausschließlich Daten zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus gespeichert. Sie enthält Verschlusssachen (VS) bis zum Geheimhaltungsgrad VS-GEHEIM. Daher gelten für Arbeitsplätze mit RED-Rechnern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Nur besonders sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter dürfen über ein abgeschottetes Netz auf die Datei zugreifen. Darüber hinaus betreiben und administrieren besonders sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter in einem besonders abgeschotteten Rechenzentrum im BKA die zentralen Systeme. Die RED verfügt weiterhin über ein Rechtekonzept, das demjenigen, der mit der RED arbeitet, nur die Rechte zubilligt, die er unbedingt für seine Aufgabe benötigt. Als Datenbanksystem- und Applikationsserversoftware dienen Produkte des Softwareherstellers Oracle auf UNIX-basierten Betriebssystemen.
Die RED gilt in erster Linie als „Kommunikationsanbahnungsinstrument“. „Der Weg des direkten Informationsaustausches zwischen einzelnen Sicherheitsbehörden wird durch die RED [..] nicht ersetzt, sondern nur ergänzt und erleichtert. Die abfragende Behörde kann anhand einer RED-Abfrage im Regelfall erkennen, welcher Partner zu einem bestimmten Sachverhalt Informationen hat, und stellt in der Regel anschließend an diesen eine Erkenntnisanfrage. Nur in Ausnahmefällen können die gewonnenen RED-Informationen direkt in operative Maßnahmen einfließen“, heisst es in einem Hintergrundpapier des Bundesministerium des Innern.
Grundlage für die RED bildet das am 31.August 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es lehnt sich weitgehend an das Gesetz zur Schaffung der bereits seit 2007 erfolgreich betriebenen Antiterrordatei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus an. (ww)