Die Cap San Diego diente als Zielschiff (Foto: Polizeidirektion Oldenburg) |
SEK-Kräfte bei der Einsatzvorbereitung auf dem EVG BONN (Foto: Polizeidirektion Oldenburg) |
Neben der federführenden Polizeidirektion Oldenburg waren zahlreiche weitere Bundes- und Landesbehörden sowie Einsatzorganisationen an der Übung beteiligt: Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg, Nordverbund des Spezialeinsatzkommandos (SEK Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg), GSG 9, Bundespolizei, Deutsche Marine, Niedersächsische Hafenbehörde sowie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger.
Ablegen der Einsatzkräfte in festrumpfschlauchbooten und Special Forces Water Crafts (Foto: Deutsche Marine) |
„Die Zusammenarbeit über Landes- und Behördengrenzen hinweg hat ausgezeichnet funktioniert und ist durch die Übung noch einmal intensiviert worden", sagte Johann Kühme, Präsident der Polizeidirektion Oldenburg. Die NITEX habe viele Erfahrungswerte geliefert, durch welche die Einsatz- und Handlungssicherheit für alle beteiligten Behörden, Organisationen und Einheiten gestärkt worden sei. Kühme bedankte sich auch ausdrücklich bei der Deutschen Marine, die die Polizei bei der Übung in technischer und logistischer Hinsicht unterstützte.
Zugriffsformation im Sichtschutz der BONN (Foto: Deutsche Marine) |
„Ein Terror-Anschlag wie der des heutigen Szenarios ist trotz der sorgfältigen Arbeit der Sicherheitsbehörden nie ausgeschlossen. Umso wichtiger war diese Übung, um für ein solches Szenario bestmöglich vorbereitet zu sein und die Menschen schützen zu können. Wir haben heute in einer sehr ungewöhnlichen Situation alle relevanten Systeme der Sicherheitsbehörden erfolgreich getestet“, sagte der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, der die NITEX vor Ort verfolgte.
Gemeinsames Pressestatement mit Innenminister Pistorius (Foto: Polizeidirektion Oldenburg) |
"Die Übung hat gezeigt, daß die niedersächsische Polizei für den Ernstfall sehr gut aufgestellt ist", betonte Pistorius. Gleichwohl habe die NITEX auch bestätigt, daß die Polizei bei der Bewältigung einer terroristischen Bedrohungslage im maritimen Bereich unter Umständen sowohl in personeller als auch logistischer Hinsicht auf die Unterstützung der Marine angewiesen sein könnte. "In einem solchen Katastrophenfall würden wir unter den geltenden Voraussetzungen des Grundgesetzes auf jede sinnvolle Unterstützung zurückgreifen, die etwa seitens der Bundeswehr bereitsteht", sagte Pistorius, stellte aber klar: "Für die Innere Sicherheit in Niedersachsen ist zuallererst die niedersächsische Polizei zuständig." Abschließend bedankte sich der Innenminister bei allen Beteiligten für die großartige Arbeit vor und während des Einsatzes.
Es ist eine der ganz großen Kuriositäten deutscher Sicherheitspolitik, daß der Einsatz von Bundeswehrsoldaten zum Schutz ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Inland als politisch hochsensibel gilt - anderswo in Europa ist das eine Selbstverständlichkeit. Immerhin ist nach Art. 35 Abs. 2 des Grundgesetzes ein Einsatz der Bundeswehr im Innern bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall zur Hilfeleistung zulässig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein besonders schwerer Unglücksfall unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der unmittelbar drohenden Gefahr von Terroranschlägen vorliegen.