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Donnerstag, 23. Mai 2019

Kommentar: 70 Jahre Grundgesetz - wir verteidigen Dich!

Bonn, Berlin (ww) Zum heutigen 70. Geburtstag des Grundgesetzes prangte auf großformatigen polygontarnunterlegten Bundeswehr-Anzeigen der Spruch „Wir schwören auf Dich.“
Als inzwischen offenbar alten Soldaten wundert mich diese Kampagne. Vor allem, da der Bundespräsident anläßlich dieses Geburtstages appellierte, den Freiheitsgeist des Grundgesetzes ("diesen Schatz") zu verteidigen. Wer sollte das besser können, als wir Staatsbürger in Uniform?
70 Jahre Grundgesetz (Foto: Deutscher Bundestag/Schüring)
Als ich einst meine rechte Hand als Wehrpflichtiger beim Gelöbnis und später als Soldat auf Zeit zum Schwur erhob, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe, ruhte meine linke Hand auf der Bundesdienstflagge und nicht auf einem Exemplar des Grundgesetzes. Artikel 87A des Grundgesetzes (den die Väter und Mütter unserer Ur-Verfassung noch gar nicht geschrieben hatten) stellt ohne Zweifel fest, daß der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstelle. Nun gut, von einsatzbereiten Streitkräften steht da explizit nichts. Und es lässt sich trefflich darüber streiten, ob die jahrzehntelang politisch vernachlässigte und teuer beratene Bundeswehr ihren verfassungsmäßigen Auftrag derzeit strukturell, personell, materiell und intellektuell erfüllen kann. Insofern mag das alles ein Erklärungsansatz für den zurückhaltenden Anzeigentext sein. Vielleicht haben sich die Werbeagenturen das Bekenntnis „Wir verteidigen Dich“ aber auch lediglich zum runden Jubiläum des Artikel 87A GG aufgehoben.
Wie auch immer: Zu meinem Schwur stehe ich nach wie vor. Ja, liebes Grundgesetz: Ich habe geschworen, Dich zu verteidigen! Und ich bin davon überzeugt, daß die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ebenso dazu bereit ist - erst recht die in Uniform. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!


Jan-Phillipp Weisswange